Die Kosten, die bei der Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege entstehen, entsprechen denen in einer Kita. Denn die Elternbeiträge errechnen die Mitarbeiter*in im Rathaus anhand des Elterneinkommens.
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Seit dem 01. August 2013 haben Kinder, deren Eltern nicht zwingend berufstätig sind, schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertagespflegestelle oder Kita.