Betreuungsvertrag

Betreuungsvertrag 

 

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege" vom 28. Juni 2023 liegt die Ausfertigung des Vertrages ab dem 01.08.2024 mit den Eltern nicht mehr bei den Kommunen sondern bei der Kindertagespflegeperson.

Dazu sollte der Landkreis Oberhavel eine „Richtlinien des Landeskreises Oberhavel zur Förderung von Kindertagespflege“ und eine "Elternbeitragssatzung" erarbeiten und beschließen.

Beides ist noch in Bearbeitung und die Fertigstellung nicht absehbar. Am 18.06. 2024 (vertagt) 09.07.2024 soll bei einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages die Kindertagespflegesatzung beschlossen werden. Wegen der Neuwahl des Kreistages, wird am 03.07.2024 der Kreistag von Oberhavel zusammenkommen, sich selbst einführen und die Ausschüße neu besetzen!

Am 16.07.2024 soll es dann eine Informationsveranstaltung des Kreisjugendamtes zur zukünftigen Vorgehensweise geben. 
Im Oktober dann die Elternbeitragssatzung! Sind wir gespannt was bis dahin noch alles passiert.

Deswegen können wir aber immer noch keinen Betreuungsvertrag erstellen und zur Vorabansicht präsentieren.


Es gibt aber schon eine einige Infos zur zukünftigen Vorgehensweise!

 

Masernimpfung

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Little Birth

Ab sofort soll das neue LITTLE BIRD Online-Portal der Stadt Hohen Neuendorf die Suche nach einem Betreuungsplatz für den Nachwuchs vereinfachen. Eltern aus der Stadt Hohen Neuendorf, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, können diesen unter der Internetadresse

Betreuungskosten

Die Kosten, die bei der Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege entstehen, entsprechen denen in einer Kita. Denn die Elternbeiträge errechnen die Mitarbeiter*in im Rathaus, ab dem 1.08.2024 das Jugendamt, anhand des Elterneinkommens.

© 2024 Kindertagespflege Doreen & Uwe Nötzold Bergfelde

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