Masernimpfung

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Die Masernimpfung kann auch nach Betreuungsbeginn erfolgen. Das kommt auf das Alter des Kindes zu Betreuungsbeginn an. Ein Versäumen der Impftermine kann aber ein Verlust des Betreuungsplatzes bedeuten, da eine Meldepflicht der Kindertagespflegeperson gegenüber dem Gesundheitsamtes besteht.

Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen.

Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden. Im Rahmen eines Ausbruchs kann eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung die Impfung von erst 6 - 8 Monate alten Säuglingen ausnahmsweise begründen (Off-Label-Gebrauch). Es fehlen bisher jedoch umfassende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit für eine MMR-Impfung von Säuglingen unter 9 Monaten, so dass diese Säuglinge in einem Ausbruchsgeschehen in erster Linie durch Impfungen der Kontaktpersonen in der Umgebung zu schützen sind. Mütterliche Antikörper, die sich in der Regel in den ersten Lebensmonaten noch im Blut des Säuglings befinden, können die Immunantwort auf die MMR-Impfung einschränken. Daher sollte bei Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten die zweite MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Säuglinge, die im Alter von 6 - 8 Monaten geimpft wurden, sollen deswegen 2 weitere MMR-Impfstoffdosen mit 11 und 15 Monaten erhalten.

Warum soll die zweite Masern-Impfung so früh wie möglich erfolgen? 
Etwa 8% der geimpften Personen reagieren nicht auf die erste Masern-Impfung. Fast immer führt dann die zweite Impfung gegen Masern zu der gewünschten Immunität. Bei der 2. MMR-Impfung handelt es sich nicht um eine Booster- oder Auffrischungsimpfung; vielmehr dient sie der Schließung von Immunitätslücken nach der ersten Impfung und erhöht weiter den Anteil der gegen Masern Geschützten in der Bevölkerung. Sie sorgt neben dem individuellen Schutz auch für den Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes gegen Masern in der Bevölkerung.

Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden. Im Alter von 24 Monaten sollten alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft worden sein.

Je später die zweite Impfung verabreicht wird, desto länger ist der Zeitraum, in dem die nur einmal geimpften Personen mit fehlendem Schutz nach der ersten Impfung an Masern erkranken können.

Warum ist es wichtig gegen Masern geimpft zu sein?
Impfungen gegen Masern schützen vor einer hochansteckenden Viruserkrankung, die mit zum Teil schweren Komplikationen einhergehen kann. Eine Infektion mit Masern schwächt das Immunsystem und macht es über Monate bis möglicherweise Jahre anfällig für weitere Infektionen.
In Deutschland wird seit über 40 Jahren gegen Masern geimpft. Seitdem sind Masernerkrankungen deutlich zurückgegangen. In manchen Jahren gibt es jedoch immer noch hohe Fallzahlen und es werden schwere Komplikationen und auch Todesfälle infolge von Masernerkrankungen beobachtet.

 

Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit

Robert Koch Institut

© 2024 Kindertagespflege Doreen & Uwe Nötzold Bergfelde

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